Katholischer Kindergarten St. Leonhard - Billenhausen

Pfarramt Neuburg/Ka.
Mühlstraße 1
86476 Neuburg
Tel.: 08283/322
Fax: 08283/998327

Öffnungszeiten
Di   9:00  - 11:30
Mi   9:00  - 11:30
Do 14:30  - 17:00
Fr   9:00  - 11:30
Herzlich Willkommen beim
Katholischen Kindergarten St. Leonhard in Billenhausen

Elterninfo

Die Eltern sind verpflichtet unsere Konzeption anzuerkennen.

Aufnahmekapazität und Altersgrenze

Wir betreuen Kinder im Alter ab zweieinhalb Lebensjahren bis zur Einschulung. Kinder unter drei Lebensjahren werden nur aus Billenhausen betreut. Die beiden Stammgruppen sind alters- und geschlechtergemischt.

Vergabe der Kindergartenplätze

Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die zur Vergfügung stehenden Kindergartenplätze, so wird nach fogenden Kriterien ausgewählt:

  1. Kinder aus Billenhausen
  2. Kinder, deren Mutter oder Vater allein erziehend ist
  3. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
  4. Kinder, deren Eltern sich in einer besonderen Notlage befinden

Öffnungszeiten

Unser Kindergarten ist von Montag bis Freitag, 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

Das Mittagessen wird gegen Gebühr angeboten.

Buchungsmöglichkeiten

Für die unterschiedlichen Buchungsmöglichkeiten und die ensprechenden Kosten wenden Sie sich bitte an unser Personal im Kindergarten.

Ferienzeiten / Schließtage

Die genauen Schließzeiten des Kindergartens werden nach Absprache mit dem Elternbeirat festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Krankheit des Kindes

Bei Krankheit ist die Kindertagesstätte unverzüglich zu benachrichtigen.

Aufsicht und Haftung

Die Erziehungsberechtigten sind für den Kindergartenhinweg und -rückweg alleine verantwortlich. Die Verantwortung für das Kind kann erst übernommen werden, wenn es in der Kindergartengruppe dem Erzieher übergeben wird.

Die Aufsichtspflicht der Eltern für den Weg zur Einrichtung kann auf andere geeignete Personen übertragen werden. Diese Personen müssen selbst verkehrstüchtig und in der Lage sein, den Anforderungen der Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Kinder nicht abholen.

Dem zuständigen Kindergartenteam ist schriftlich mitzuteilen, wer zum Abholen des Kindes berechtigt ist.

Der Elternbeirat

Zu Beginn des Kindergartenjahres wird der Elternbeirat gewählt. Er vertritt die Interessen der Eltern und belebt die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und dem pädagogischen Personal.
Der Kindergarten ist eine familienergänzende Einrichtung, somit ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus zum Wohle des Kindes von großer Bedeutung. Um erfolgreich arbeiten zu können, suchen wir den Kontakt mit den Eltern, damit wir über den Entwicklungsstand jedes Kindes informiert werden und somit individuell das einzelne Kind pädagogisch betreuen können. In der Eingewöhnungsphase der Kinder ist ein intensiver Austausch mit dem Elternhaus nötig.

Folgende Formen der Zusammenarbeit werden durchgeführt:

- Informationsnachmittag für Anfänger (Eltern und Kind)
- Elterngespräche nach Absprache
- Regelmäßige Elternbriefe
- Elternabende
- Aktionen mit Eltern und Kindern
- Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern
- Auswahl der Vortragsthemen
- Mitorganisation von Festen und Feiern
- Unterstützung bei Ausflügen
- Vorschläge für Aktivitäten

Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen

Grundschulen - Krumbach

Vorschulkinder besuchen vor Schulbeginn einmal eine erste Klasse.  
Austausch zwischen Kindergarten und Grundschule, mit Erlaubnis der Eltern

Gemeinde

Mitwirken beim Maibaumfest.

Frühförderstelle Oberrohr

Die Heilpädagogen besuchen die Kinder zur Förderung hier im Kindergarten.

SVE Balzhausen (Schulvorbereitende Einrichtung)

Die Mobile Hilfe kommt in den Kindergarten, zur Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung, in Absprache mit den Eltern.

Elterngespräche

Polizei

Jährliche schulvorbereitende Verkehrserziehung.

Pfarrgemeinde

Veranstaltung der Martinsfeier,
Familiengottesdienst, Kindersegung.

Psychologische Beratungsstelle

Im Kreishaus in Krumbach wird den Eltern Hilfestellung bei Problemen mit Ihrem Kind angeboten.

Jugendamt