Katholischer Kindergarten Mariä Himmelfahrt - Neuburg

Pfarramt Neuburg/Ka.
Mühlstraße 1
86476 Neuburg
Tel.: 08283/322
Fax: 08283/998327

Öffnungszeiten
Di   9:00  - 11:30
Mi   9:00  - 11:30
Do 14:30  - 17:00
Fr   9:00  - 11:30
Herzlich Willkommen beim
Katholischen Kindergarten Mariä Himmelfahrt in Neuburg

Elterninfo

Informationen zu Öffnungszeiten, Monatsbeiträge, Ferienzeiten und Schließtage, Fahrkosten, Aufnahmekriterien, Abmeldung, Elternbeirat, Zusammenarbeit mit Eltern, Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen.

Öffnungszeiten

Der Kindergarten ist von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Die Kinderkrippe ist von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet.
Je nach Buchung werden die Kinder in „Ihrer“ Gruppe oder in der Sammelgruppe betreut.
Die Kernzeit beträgt 4 Stunden pro Tag, während dieser Zeit besteht Anwesenheitspflicht.

Monatsbeiträge Kindergarten

4 - 5 Stunden          60,00 €
5 - 6 Stunden          64,00 €
6 - 7 Stunden          68,00 €
7 - 8 Stunden          72,00 €
Spielgeld                   3,50 €

Monatsbeiträge Kinderkrippe

4 - 5 Stunden            90,00 €
5 - 6 Stunden            96,00 €
6 - 7 Stunden          102,00 €
7 - 8 Stunden          108,00 €
Spielgeld                     3,50 €

Der Monatsbeitrag muss auch bei Krankheit und für die Ferienzeiten bezahlt werden.

Ferienzeiten / Schließtage

August - Das Kindergartenjahr endet mit dem letzten Schultag und beginnt am 1. September.
Weihnachtsferien!
Insgesamt 30 Schließtage!
Plus 5 Planungstage!

Fahrkosten

Edelstetten: 11,00 €
Wattenweiler: 11,00 €
Wiesenbach: 1. Kind 12,00 €, 2. Kind 8,50 €

Aufnahmekriterien

Nach gemeinsamer Absprache mit dem Träger, Kirchenverwaltung, Elternbeirat und dem Team der Einrichtung haben sich folgende Kriterien für die Aufnahme ergeben:

Mit Antragstellung erklärt man sich mit den Grundsätzen der Einrichtung einverstanden.

Das Einverständnis der Eltern, dass die Erziehung nach katholischen Grundsätzen erfolgt.

Die Eltern müssen die Aufnahme ihres Kindes während der Anmeldetage – Bekanntgabe über Presse und Mitteilungsblatt persönlich oder telefonisch beantragen.

Sind weniger Plätze vorhanden als Anträge gestellt werden, sind folgende Aufnahmekriterien maßgebend:

  • bevorzugt werden Kinder aus dem Einzugsgebiet
  • Kinder von Alleinerziehenden
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Kinder deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden.

Nicht aufgenommene Kinder werden in eine Vormerkliste eingetragen. Die Buchung wird Vertraglich festgelegt. Für jede Umbuchung wird ein Unkostenbeitrag von 5,00 € erhoben.

Für die Krippe:

  • Kinder im Alter von 10 Monaten bis zum Übertritt in den Kindergarten
  • Nach verfügbaren Plätzen.

Für den Kindergarten:

  • Mindestalter 2,5 Jahre
  • Die Zusage erfolgt nach der Schuleinschreibung.

Krankheit des Kindes

Bei Krankheit ist die Einrichtung unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach ansteckenden Krankheiten muss unaufgefordert ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Aufsicht und Haftung

Die Erziehungsberechtigten sind für den Weg von und zur Einrichtung alleine verantwortlich, bzw. von und zur Bushaltestelle.

Die Verantwortung für das Kind kann erst übernommen werden, wenn es in der jeweiligen Kindergartengruppe bzw. im Bus abgegeben wird.

Die Aufsichtspflicht der Eltern für den Weg zur Einrichtung kann auf andere geeignete Personen übertragen werden. Diese Personen müssen selbst verkehrstüchtig und in der Lage sein, den Anforderungen der Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Kinder unter 12 Jahren sind als Aufsichtsperson für Kleinkinder in der Regel nicht geeignet.

Dem zuständige Kindergartenteam ist schriftlich mitzuteilen, wer zum Bringen und Abholen des Kindes berechtigt ist.

Abmeldung des Kindes

Die Kinder können zum jeweiligen Monatsende abgemeldet werden.

Der Elternbeirat

Einmal im Jahr (Oktober) wird der Elternbeirat gewählt. Er vertritt die Interessen der Eltern, und belebt die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und dem pädagogischen Personal.

Zusammenarbeit mit Eltern

Der Kindergarten ist eine familienergänzende Einrichtung, somit ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus zum Wohle des Kindes von großer Bedeutung. Um erfolgreich arbeiten zu können, suchen wir den Kontakt mit dem Elternhaus, damit wir mehr vom jeweiligen Kind erfahren und so besser darauf eingehen können. In der Eingewöhnungsphase der unter Dreijährigen ist ein Intensiver Austausch und Problembehandlung mit dem Elternhaus gefragt.

Folgende Formen der Zusammenarbeit werden durchgeführt:

  • Informationsnachmittag für Anfänger (Eltern und Kind)
  • Elterngespräche nach Absprache
  • Regelmäßige Elternbriefe
  • Elternabende
  • Aktionen mit Eltern und Kindern

Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern:

  • Auswahl der Vortragsthemen
  • Mitorganisation von Festen und Feiern
  • Unterstützung bei Ausflügen
  • Vorschläge für Aktivitäten

Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen

Grundschulen - Neuburg und Deisenhausen

Hospitieren in den ersten Klassen,
Gemeinsame Aktionen und Vorträge,
Ergänzende Vorbereitungen der Migranten,
Übergang Kindergarten - Grundschule.

Gemeinde

Mitarbeit bei familiären Veranstaltungen

Frühförderstelle Oberrohr

Gemeinsamen Förderplan erarbeiten,
Elterngespräche,
Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

SVE Balzhausen (Schulvorbereitende Einrichtung)

Wiedereingliederung der Schulanfänger.

Polizei

alljährliche schulvorbereitende Verkehrserziehung.

Pfarrgemeinde

Im Projekt „Brücken bauen“ engagieren sich Pfarrgemeinde und Kindergarten gemeinsam für Familien.

Psychologische Beratungsstelle

Jugendamt

Gesundheitsamt